Unsere Gebühren

Gebührenordnung der Musikschule Musikus

Gültig seit 1. September 2019

Die unten aufgeführten Unterrichtsgebühren beinhalten Musikunterricht während der gesetzlich festgelegten Schulzeit in Sachsen Anhalt und sind auf 12 gleiche Monatsraten umgelegt.

Erwachsene im Sinne dieser Gebührenordnung sind nicht: Schüler, Azubis, Studenten über 18 Jahre. Ein entsprechender Nachweis ist der Musikschule unaufgefordert vorzulegen.

Der Unterricht findet einmal pro Woche (je nach Tarif 20, 30 oder 45 Minuten) statt. Ausgenommen sind die Schulferien in Sachsen-Anhalt und gesetzliche Feiertage.
An unserer Musikschule werden keine Aufnahmegebühren erhoben! Die erste Probestunde ist kostenfrei.

Wenn der Unterricht zu Hause stattfinden soll, wird eine in Abhängigkeit vom Fahrziel und Fahrzeit zusätzliche Pauschale von xx ,- Euro je Unterrichtsstunde erhoben. Für das Ihnen von der Musikschule zur Verfügung gestellte Notenmaterial werden Ihnen keine Gebühren berechnet.

Musikschule

Instrumentalunterricht & Gesang

(monatliche Gebühren)

Schüler & Studenten

Einzelunterricht

20 Minuten58 Euro
30 Minuten 74 Euro
45 Minuten                     60 Minuten                           138 Euro                                      92 Euro

Partnerunterricht  
 

30 Minuten     44 Euro  45 Minuten                          56 Euro60 Minuten                          82 Euro

Erwachsene

Einzelunterricht

20 Minuten 68 Euro
30 Minuten 84 Euro
45 Minuten                           104 Euro

60 Minuten                           162 Euro                   

Partnerunterricht

30 Minuten                          54 Euro
45 Minuten                             68Euro

60 Minuten                             88 Euro                                                                                                                                                                                                                                                                               

Musikalische Früherziehung in Gruppen

(monatliche Gebühren)

Gruppenunterricht

jeweils 45 Minuten
bis 10 Schüler39 Euro
in der Kita 49 Euro

Musikalische Theorieausbildung

(monatliche Gebühren)

Einzelunterricht

45 Minuten84 Euro

Gruppenunterricht

45 Minuten, ab 3 Schüler49 Euro

Bandpraxis

gemeinsames Musizieren in der Musikschulband

(monatliche Gebühren)

Gruppenunterricht

60 Minuten, bis 5 Schüler49 Euro

Schulische Nachhilfe

Schulische Förderung in den

Kernfächern

(monatliche Gebühren)

Einzelunterricht

45 Minuten 99 Euro

 

Gebühren- und Schulordnung der Musik- und Förderschule Musikus

Gültig seit 1. September 2022

§1 Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem in der Musikschule erhältlichen Anmeldeformular. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung (Unterschrift) einer gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,-€.

§2 Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme der Leistungen werden Gebühren nach unserer Gebühren- und Schulordnung erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem der/die Schüler/-in den Unterricht aufnimmt und endet nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Gebühren für den Unterricht sind zum 1. des laufenden Monats fällig. Die Zahlung der Gebühren erfolgt mittels Sepa-Lastschriftmandates.

§3 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht besteht für alle Schüler/-innen oder, soweit diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigte.

§4 Probestunden

Für eine erteilte Probestunde, die nicht zur Anmeldung führt, wird eine Aufwandspauschale von 15,-€ erhoben

§5 Gebühren

                                                                                             Gebühr (monatlich) in Euro

 1. Instrumentalunterricht und Gesang                        20 min.           30min.           45min.          60min.

1.1 Schüler und Studenten

       Einzelunterricht                                                            58,-                 74,-                 92,-               138,-

       Partnerunterricht                                                         —                    44,-                 56,-                 82,-

1.2. Erwachsene*

       Einzelunterricht                                                            68,-                 84,-                104,-               162,-

       Partnerunterricht                                                         —                   54,-                   68,-                 88,-

2. Musikalische Früherziehung in Gruppen                                                                    39,-

                                                                                                                                                49,-

3. Schulische Förderung in den Kernfächern                                                                 99,-

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für beispielsweise musikalische Theorieausbildung, Bandpraxis oder Kurse für Aufnahmetechnik und Musikproduktion in unserem Tonstudio. Gutscheinstunden/geschenkgutscheine können auf Wunsch individuell erworben werden.                           

§6 Ausfallzeiten/Rückerstattung von Gebühren

(1) Ausgefallene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig, wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte dieses zu vertreten haben.

(2) Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musik- und Förderschule zu vertreten hat, aus und besteht seitens der Schule keine Möglichkeit diesen nachzuholen, so wird das Schulgeld anteilig zu je einem 1/4 des monatlichen Betrags je ausgefallener Unterrichtsstunde erstattet.

(3) Fällt der Unterricht aus Gründen, die keiner der beiden Vertragspartner zzu vertreten hat, in einem zusammenhängenden Zeitraum von einem Monat oder länger aus, ermäßigt sich das kommende Schulgeld auf Antrag um 50% für den Zeitraum des ausgefallenen Unterrichts.  

§7 Ferien und Feiertage in Sachsen-Anhalt

Während der gesetzlich festgelegten Ferien- u. Feiertage für Schulen des Landes Sachsen Anhalt findet kein Unterricht statt. Auf Anfrage kann zusätzlicher Unterricht (zum Ausgleich von Fehl- o. Ausfallstunden, wenn in Einzelfällen gesetzl. Feiertage mehrfach ungünstig zum Unterrichtsausfall führten) mit den Lehrkräften im gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden. Die Lehrkräfte sind hierbei angehalten, zusätzlichen Unterricht einzuräumen, aber nicht dazu verpflichtet.

§8 Kündigung

Die Abmeldung vom Unterricht ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum jeweiligen Monatsende bei der Musik- und Förderschule, Hagenstraße 19, 39340 Haldensleben oder per E-Mail an musikus2021@gmail.com einzureichen.

§9 Versicherungsschutz

Die Teilnahme am Unterricht in der Musik- und Förderschule sowie am MFE-Kurs in der Kita wird im Wesentlichen dem privaten Lebensbereich des Schülers/der Schülerin zugeordnet, deswegen besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Eltern haften in der Regel für ihre Kinder.

§10 Datenschutz

Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden in der elektronischen Datenverarbeitung der Musik- und Förderschule Musikus gespeichert und in Papierform verwahrt. Vor- und Familienname, Telefonnummern, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des/der Schülers/Schülerin gibt die Musik-Förderschule an die Lehrkräfte zur vereinfachten Kommunikation weiter. Ein Abgleich der Daten bzw. eine Weitergabe an Dritte findet darüber hinaus nicht statt. Soweit bei Veranstaltungen die Weitergabe persönlicher Daten vorgesehen ist, wird ggf. gesondert darauf hingewiesen.

§11 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft. Für Betsandskunden wird im gegenseitigen Einverständnis eine Übergangsregelung vereinbart.

Information zur Festsetzung der monatlichen Beträge unser Gebührenordnung

Die jährlich anfallenden Unterrichtsgebühren werden in 12 gleichbleibenden monatlichen Beträgen zum Anfang des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Für die Ermittlung der Gebührenhöhe werden die gesetzlichen Unterrichtszeiten (also keine Ferienzeiten!) und die sich somit resultierende jährliche Anzahl der Unterrichtsstunden des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt. Die Kosten für den erteilten Unterricht, zuzüglich der schulischen Verbindlichkeiten (Miete, Energie, Wasser, Werbung, Ausstattung, Wartung, Reinigung, Versicherungen, … usw.) ergeben einen anteiligen Mindestbetrag pro Schüler.
Dieser Wert wird dann in 12 gleichbleibende Monatsbeträge geteilt. Somit ergibt sich die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr, die in der Gebührenordnung ausgewiesen ist.
Diese Vorgehensweise ist an Schulen im Allgemeinen üblich und sinnvoll. Andererseits würden Ferien- u. Feiertage jeden Monat einen anderen Unterrichtsbetrag ergeben. Ständig müssten u. a. neue Gebührenbescheide und Rechnungen erstellt, Dauer- sowie Lastschriftaufträge geändert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen, weitere Bürokräfte und höhere Gebühren wären die Folgen.

*Erwachsene im Sinne dieser Gebührenordnung sind nicht: Schülerinnen/Schüler, Azubis, Studenten über 18 Jahre. Ein entsprechender Nachweis ist der Musik- und Förderschule unaufgefordert vorzulegen.